Debatte um Asylrecht: BAMF-Chef fordert Kurswechsel – und erntet Kritik von den üblichen Verdächtigen.

Kein generelles Recht auf Asyl
Die Forderung von BAMF-Chef Sommer, das individuelle Asylrecht durch eine Kontingentlösung zu ersetzen, ist nicht neu. Bereits im Wahlkampf sprachen sich Teile der Union dafür aus. Hintergrund sind steigende Ausländerkriminalität, islamistische Bedrohungen und Skandale wie der Visa-Skandal im Auswärtigen Amt.

Doch nicht alle Experten wollen das Asylrecht komplett abschaffen. Migrationsforscher wie Ruud Koopmans plädieren für einen Kompromiss: Das individuelle Recht auf Asyl soll formal bestehen bleiben, aber praktisch durch Kontingente gesteuert werden. Denn das Grundgesetz garantiere kein generelles Asylrecht, sondern ein Schutzrecht für Verfolgte – mit Spielraum für politische Anpassungen.

Politische Fronten verhärten sich
Während einige pragmatische Lösungen suchen, lehnen vor allem Grüne und Linke jede Diskussion über eine Reform ab. Für sie ist das individuelle Asylrecht sakrosankt – obwohl es faktisch kein uneingeschränktes Recht auf Aufnahme bedeutet. Kritiker werfen ihnen vor, eine sachliche Debatte zu blockieren.

Sommers radikaler Vorstoß
Auf einer Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung forderte Sommer einen radikalen Kurswechsel. Statt auf das individuelle Asylrecht zu setzen, solle Deutschland humanitäre Kontingente „in beachtlicher Höhe“ aufnehmen – unter Berücksichtigung der Integrationsfähigkeit des Arbeitsmarkts. Internationale Abkommen wie die Genfer Flüchtlingskonvention seien kein unveränderliches Dogma.

Dafür erntet er scharfe Kritik. Grünen-Politikerin Filiz Polat wirft ihm vor, geltendes Recht infrage zu stellen, und fordert seinen Rücktritt. Doch Sommer argumentiert, eine ungesteuerte Migration könne den Rechtsstaat gefährden – und stellt sich damit gegen die „Migrationsromantik“ seiner Gegner.

Historischer Kontext vs. aktuelle Realität
Das Asylrecht wurde 1949 als Schutz für politisch Verfolgte eingeführt – nicht als Instrument für Masseneinwanderung. Schon 1993 wurde es durch die „sicheren Drittstaaten“ eingeschränkt. Heute steht die Frage im Raum: Soll ein Recht, das für Einzelfälle gedacht war, weiterhin unbegrenzt gelten?

Sommers Vorstoß zeigt: Die Debatte ist überfällig. Doch ob sie sachlich geführt wird, bleibt fraglich.

Thomas Ibald