Politiker, die Bürger wegen Beleidigungen anzeigen, disqualifizieren sich selbst. Wer wegen eines unfreundlichen Wortes Strafantrag stellt, zeigt Missachtung für Demokratie und Meinungsfreiheit. Politiker, die dies häufig tun, sollten von der Öffentlichkeit so stark kritisiert werden, dass sie keine Chance auf ein Amt, insbesondere das des Bundeskanzlers, mehr haben. Robert Habeck, der als unfähigster Wirtschaftsminister gilt, hat erheblichen Schaden angerichtet: Kapitalflucht in dreistelliger Milliardenhöhe, Wirtschaftsstagnation, Rezession und zehntausende verlorene Arbeitsplätze. Seine klimasozialistische Ideologie gefährdet laut Bundesrechnungshof die „sichere Versorgung“ der deutschen Energieversorgung. Habeck ist ein radikaler Freiheitsfeind und spaltet das Land.
Ein Beispiel für die Absurdität dieser Situation ist der Fall von Stefan Niehoff, der ein Meme teilte, in dem Habeck als „Schwachkopf Professional“ bezeichnet wird. Fünf Monate später wurde er wegen Beleidigung von der Polizei zu Hause aufgesucht, verhört und sein Tablet beschlagnahmt. Dies geschah aufgrund des Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch, der Beleidigungen gegen Politiker mit Geldstrafe oder Haft bestraft, wenn sie deren öffentliches Wirken „erheblich“ erschweren.
Die Strafbarkeit von Beleidigungen ist absurd. Armin Laschet brachte es auf den Punkt: In einer Demokratie darf man die Herrschenden als Idioten oder Schwachköpfe bezeichnen, während man in Diktaturen dafür bestraft wird. Beleidigungen sind ein Ausdruck von Unmut und Kritik an der Regierung. Wer die Meinungsäußerung einschränkt, schließt viele Bürger vom Diskurs aus.
Die über 1500 Strafanzeigen von Habeck und Baerbock gegen Bürger wegen „böser Wörter“ zeigen, dass verletzte Gefühle oft nur vorgetäuscht sind. Habeck selbst räumte ein, dass „Schwachkopf“ nicht die schlimmste Beleidigung sei.
Inger K. Perez, Basel